
Wenn Sie mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind, stellt sich die Frage, ab welchem Promillewert eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist. In Deutschland gelten klare gesetzliche Regelungen, die je nach Blutalkoholkonzentration (BAK) unterschiedliche Konsequenzen vorsehen.
Promillegrenzen und ihre Konsequenzen
0,3 Promille: Bei Auffälligkeiten im Fahrverhalten oder einem Unfall kann bereits ab diesem Wert eine Strafe verhängt werden.
0,5 Promille: Hier liegt die relative Fahruntüchtigkeit vor. Verstöße werden mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet.
1,1 Promille: Ab diesem Wert spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit, unabhängig vom Fahrverhalten. Dies gilt als Straftat und führt in der Regel zum Führerscheinentzug.
1,6 Promille: Bei Erreichen oder Überschreiten dieses Wertes wird zwingend eine MPU angeordnet, da von einem problematischen Alkoholkonsum ausgegangen wird.
Wiederholte Auffälligkeiten
Unabhängig vom Promillewert kann eine MPU auch angeordnet werden, wenn wiederholt Auffälligkeiten mit Alkohol im Straßenverkehr auftreten. Dies gilt insbesondere bei mehreren Verstößen oder wenn bereits eine MPU absolviert wurde und es erneut zu einem Verstoß kommt.
MPU-Vorbereitung
Eine sorgfältige Vorbereitung auf die MPU ist entscheidend für den Erfolg. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten und die Bereitschaft zur Verhaltensänderung. Professionelle Beratungsstellen und Verkehrspsychologen können hierbei unterstützen. In einigen Fällen ist auch der Nachweis einer Alkoholabstinenz über einen bestimmten Zeitraum erforderlich.
Fazit
Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Ab einem Promillewert von 1,6 ist eine MPU verpflichtend. Doch auch bei niedrigeren Werten oder wiederholten Verstößen kann eine solche Untersuchung angeordnet werden. Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung erhöht die Chancen, die MPU erfolgreich zu bestehen und den Führerschein zurückzuerlangen.
